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Hinweise zur elektronischen Signatur

PP-Regeltechnik, Inhaber Patrick Richter, Beinegasse 1a, 64739 Höchst i. Odw.

Stand: Oktober 2026

1. Anwendungsbereich

PP-Regeltechnik versendet Dokumente zur elektronischen Unterzeichnung über ein webbasiertes Signaturverfahren. Dazu gehören insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Nachträge, Abnahme- und Prüfprotokolle, Aufmaße, Regieberichte sowie sonstige Erklärungen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Diese Hinweise erläutern Ablauf, rechtliche Einordnung und Datenverarbeitung.

2. Art der Signatur und Ablauf

Es wird eine einfache elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) verwendet.


Der Unterzeichner erhält per E-Mail einen persönlichen Link zum Dokument. Nach Prüfung des Inhalts setzt er seine Unterschrift durch Zeichnen, Eingeben oder Hochladen und schließt den Vorgang über die Schaltfläche „Unterschreiben“ ab. Jedes Dokument kann vor der Unterzeichnung auch abgelehnt werden. Nach Abschluss erhalten alle Beteiligten das unterzeichnete Dokument einschließlich Signaturprotokoll per E-Mail.

3. Rechtliche Wirkung

Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt (Art. 25 Abs. 1 eIDAS-Verordnung).


Haben die Beteiligten für einen Vertrag oder eine Erklärung die Schriftform vereinbart, genügt hierfür die elektronische Signatur, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 127 BGB). Mit der Unterzeichnung bringt der Unterzeichner zum Ausdruck, dass er den Inhalt des Dokuments als verbindlich anerkennt.

4. Ausnahmen

Für Verträge und Erklärungen, für die das Gesetz zwingend die Schriftform, die qualifizierte elektronische Form oder eine notarielle Beurkundung vorschreibt, ist dieses Verfahren nicht geeignet. In diesen Fällen wird das Dokument in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausgefertigt. Gesetzliche Rechte, insbesondere Widerrufsrechte von Verbrauchern, bleiben unberührt.

5. Identität und Vertretung

Die Zuordnung der Signatur erfolgt über die E-Mail-Adresse, an die der Signaturlink versendet wurde. Der Unterzeichner bestätigt mit seiner Signatur, dass er selbst Beteiligter ist oder zur Abgabe der Erklärung für die angegebene Person oder Firma berechtigt ist.


6. Zeitpunkt und Integrität

Ein Dokument gilt als vollständig unterzeichnet, sobald alle vorgesehenen Unterzeichner signiert haben. Zeitpunkt, E-Mail-Adresse und IP-Adresse jeder Unterzeichnung werden im Signaturprotokoll festgehalten.


Das unterzeichnete Dokument wird mit einer Prüfsumme versehen. Nachträgliche Veränderungen sind dadurch erkennbar. Maßgeblich ist die elektronisch unterzeichnete Fassung.

7. Aufbewahrung

Unterzeichnete Dokumente werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO), aufbewahrt. Wir empfehlen allen Beteiligten, die per E-Mail erhaltene Ausfertigung ebenfalls zu speichern.

8. Datenschutz

Im Rahmen der Signatur verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, das Unterschriftsbild, IP-Adresse, Zeitstempel und, sofern freigegeben, ungefähre Standortdaten.


Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Vertrags bzw. vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Nachweisbarkeit der Unterzeichnung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

https://www.pp-regeltechnik.tech/privacy

9. Alternativen und technische Fragen

Für die Unterzeichnung genügt ein aktueller Webbrowser, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Wer ein Dokument lieber in Papierform unterschreiben möchte, kann dies jederzeit mitteilen. Bei technischen Problemen oder Fragen erreichen Sie uns unter info@pp-regeltechnik.tech oder +49 6163 818 06 80.