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Allgemeine Geschäftsbedingungen PP-Regeltechnik


PP-Regeltechnik, Inhaber Patrick Richter, Beinegasse 1a, 64739 Höchst i. Odw. Telefon +49 6163 818 06 80 · info@pp-regeltechnik.tech Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen PP-Regeltechnik, Inhaber Patrick Richter (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Planungs-, Programmier-, Installations-, Inbetriebnahme-, Service- und Beratungsleistungen sowie über Warenlieferungen im Webshop oder im Direktverkauf.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Verträge gleicher Art, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Form

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. An verbindliche Angebote hält sich der Auftragnehmer [30] Tage ab Angebotsdatum gebunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.

(3) Bei Bestellungen im Webshop stellt die Darstellung der Waren kein verbindliches Angebot dar. Der Auftraggeber gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder dem Versand der Ware zustande.

(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich (§ 649 BGB).

(5) Vertragserklärungen, Änderungen, Nachträge, Abnahmen und sonstige Erklärungen können in Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail) oder mittels elektronischer Signatur abgegeben werden. Soweit Schriftform vereinbart ist, genügt die elektronische Signatur über das vom Auftragnehmer bereitgestellte Signaturverfahren (§ 127 BGB). Einzelheiten enthalten die Hinweise zur elektronischen Signatur. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung samt Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht, insbesondere unter Beachtung der einschlägigen DIN-VDE-Normen.

(2) Bei Bauleistungen für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung als Ganzes, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Im Fall von Widersprüchen geht die VOB/B diesen AGB vor. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart und dem Verbraucher vor Vertragsschluss in vollem Wortlaut zur Verfügung gestellt wird.

(3) Leistungen, die im Vertrag nicht enthalten sind, sowie Mehrleistungen auf Wunsch des Auftraggebers werden als Nachtrag gesondert vergütet. Der Auftragnehmer stellt Nachträge vor Ausführung in Textform dar, soweit dies nicht wegen Gefahr im Verzug unmöglich ist.

(4) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne, Datenpunktlisten, Zugänge zu Räumen und Anlagen, Netzwerk- und Fernzugriffe, Systemrechte, Strom- und Wasseranschlüsse sowie Ansprechpartner bereit.

(5) Verzögerungen und Mehraufwand infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers. Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend; Mehraufwand wird nach § 4 vergütet.

(6) Der Auftragnehmer darf Nachunternehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Leistungen ohne vereinbarten Festpreis werden nach tatsächlichem Aufwand zu den Stunden- und Tagessätzen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste abgerechnet, zuzüglich Material, Fahrt- und Anfahrtskosten. Der Auftragnehmer weist den Aufwand durch Stundennachweise oder Regieberichte nach.

(3) Der Auftragnehmer kann für erbrachte und nachgewiesene Leistungen sowie für eigens angefertigte oder bereitgestellte Bauteile Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen gelten die Grenzen des § 650m BGB.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB); gegenüber Unternehmern zusätzlich die Verzugspauschale von 40 Euro.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Lieferung von Waren

(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder ausbleibende Belieferung durch Vorlieferanten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(3) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

(4) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB, soweit anwendbar).

§ 6 Abnahme

(1) Werkleistungen, insbesondere Installationen, Schaltanlagen, Programmierungen und Inbetriebnahmen, sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert, das auch elektronisch signiert werden kann.

(2) In sich abgeschlossene Teile der Leistung sind auf Verlangen des Auftragnehmers gesondert abzunehmen.

(3) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel werden im Protokoll festgehalten und im Rahmen der Mängelansprüche beseitigt.

(4) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.

(5) Nimmt der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos in Gebrauch, etwa durch dauerhaften Betrieb der Anlage, kann darin eine Abnahme liegen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

(2) Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter teilt er unverzüglich mit.

(3) Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder einbauen. Sie treten die daraus entstehenden Forderungen gegen ihre Abnehmer schon jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

(4) Wird Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes, bleiben die gesetzlichen Sicherungsrechte des Auftragnehmers, insbesondere nach §§ 650e und 650f BGB, unberührt.

§ 8 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung (§ 635 BGB). Bei Kaufverträgen mit Unternehmern wählt der Auftragnehmer die Art der Nacherfüllung; Verbraucher wählen selbst.

(3) Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen ab Abnahme bzw. Ablieferung:

Leistung

Verbraucher

Unternehmer

Arbeiten an einem Bauwerk (Elektro-, MSR-, GA-Installation, Schaltanlagen, zugehörige Programmierung)

5 Jahre

5 Jahre; bei vereinbarter VOB/B 4 Jahre

Sonstige Werkleistungen (z. B. Reparatur beweglicher Geräte, Software ohne Bauwerksbezug)

2 Jahre

1 Jahr

Neue Waren

2 Jahre

1 Jahr

Gebrauchte Waren

1 Jahr

ausgeschlossen

(4) Die Verkürzungen und der Ausschluss in Absatz 3 gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommenen Garantien sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 478 BGB.

(5) Keine Mängel sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Eingriffe oder Änderungen des Auftraggebers oder Dritter an Anlage, Parametrierung oder Software, durch natürlichen Verschleiß oder durch vom Auftraggeber beigestellte Komponenten, soweit der Mangel darauf beruht.

(6) Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Vor Eingriffen in bestehende Anlagen, Steuerungen oder Leitsysteme sichert der Auftragnehmer die vorgefundenen Programme und Parameter, soweit ihm dies technisch möglich ist.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von […] Euro für Personen- und Sachschäden. Auf Anfrage weist er diese nach.

§ 10 Software, Programmierung und Nutzungsrechte

(1) An vom Auftragnehmer erstellten Programmen, Visualisierungen, Skripten, Vorlagen und Projektdaten verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, die Software für Betrieb, Wartung und Erweiterung der vertragsgegenständlichen Anlage zu nutzen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts zusammen mit der Anlage, etwa bei Verkauf der Immobilie, ist zulässig.

(3) Der Auftraggeber erhält nach Abnahme und Bezahlung eine Sicherung des Anlagenprogramms im für die Wartung erforderlichen Format, damit die Anlage auch durch Dritte betreut werden kann. Wiederverwendbare Programmbausteine, Bibliotheken und Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben davon unberührt.

(4) Fremdsoftware, Lizenzen und Firmware von Herstellern unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

(5) Fernzugriffe auf Anlagen des Auftraggebers erfolgen nur im vereinbarten Umfang. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt.

§ 11 Kündigung und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags offen.

(2) Bereits erbrachte Leistungen sowie auftragsbezogen bestelltes, nicht anderweitig verwendbares Material werden in jedem Fall vergütet.

(3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.

(4) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt (siehe Widerrufsbelehrung).

§ 12 Elektrische Anlagen und Sicherheit

(1) Arbeiten an elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen erfolgen (§ 13 NAV). Der Auftragnehmer übernimmt die erforderlichen Anmeldungen beim Netzbetreiber, soweit vereinbart.

(2) Der Anschluss nicht steckerfertiger Geräte, die der Auftraggeber selbst erwirbt oder im Webshop bestellt, darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für Schäden aus Montage, Installation oder Betrieb durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte haftet der Auftragnehmer nicht; § 9 Abs. 1 bleibt unberührt.

(3) Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die wiederkehrenden Prüfungen seiner Anlagen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich beauftragt sind.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers, etwa bei Fernwartung oder im Betrieb von Leitsystemen, schließen die Parteien bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Seiten behandeln nicht öffentliche technische und geschäftliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Zugangsdaten, Netzwerkpläne und Sicherheitskonzepte, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [Pflichtangabe nach § 36 VSBG nur bei mehr als 10 Beschäftigten; bei weniger kann der Absatz entfallen.]

(4) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume (z. B. beim Kunden vor Ort) oder ausschließlich per Fernkommunikation (Webshop, E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beträgt sie vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. die letzte Ware in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PP-Regeltechnik, Inhaber Patrick Richter, Beinegasse 1a, 64739 Höchst i. Odw., Telefon +49 6163 818 06 80, E-Mail info@pp-regeltechnik.tech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Warenlieferungen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Ausschluss und vorzeitiges Erlöschen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert haben, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An PP-Regeltechnik, Inhaber Patrick Richter, Beinegasse 1a, 64739 Höchst i. Odw., E-Mail info@pp-regeltechnik.tech:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.